Liebe Eltern!

Ein Kind ist mit 1. September nach Vollendung des 6. Lebensjahres schulpflichtig. Das heißt, für jene Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres ihr 6. Lebensjahr vollendet haben, beginnt mit dem zweiten Montag im September die Schulpflicht.
Schulpflichtige Kinder werden von den Erziehungsberechtigten zur Einschreibung in der zuständigen Volksschule angemeldet.

Bitte nehmen Sie zur Einschreibung die von der Gemeinde angeführten Dokumente mit.