Liebe Eltern!

Ein Kind ist mit 1. September nach Vollendung des 6. Lebensjahres schulpflichtig. Das heißt, für jene Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres ihr 6. Lebensjahr vollendet haben, beginnt mit dem zweiten Montag im September die Schulpflicht.
Schulpflichtige Kinder werden von den Erziehungsberechtigten zur Einschreibung in der zuständigen Volksschule im November angemeldet.
An unserer Schule findet die Schuleinschreibung an zwei Tagen statt:

Nehmen Sie bitte zur Schuleinschreibung im November mit:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder ein die Staatsbürgerschaft nachweisendes Dokument (z. B. der Reisepass der Eltern, in den das Kind eingetragen ist)
  • ein das Religionsbekenntnis nachweisendes Dokument
  • Geburtsurkunde
  • Sozialversicherungsnummer